TÜV Rheinland Zertifikat TÜV Rheinland zertifizierter Fachberater für Cyber-Risiken

Cyberversicherung für Unternehmen – marktweit verglichen, verständlich erklärt

Unabhängige Beratung für Unternehmen, Praxen und IT-Dienstleister: Cyber-Risiken verstehen, Tarife vergleichen und im Ernstfall professionell begleitet werden.

TÜV Rheinland zertifiziert · über 25 Jahre Erfahrung · über 900 Kundenbewertungen · bundesweite Beratung

Tino Weissenrieder

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Cyberangriffe treffen längst nicht nur Konzerne

Kleine und mittlere Unternehmen sind häufig Ziel — weil das Schutzniveau oft geringer ist, als das IT-Budget vermuten lässt.

950
angezeigte Ransomware-Angriffe in Deutschland — die Dunkelziffer schätzt das BSI zehnmal höher
~80 %
der angezeigten Angriffe trafen kleine und mittlere Unternehmen
250 %
mehr Cyberkriminalität in Deutschland binnen 4 Jahren (Bitkom) — Versicherungsschutz wuchs im selben Zeitraum nur um rund 70 %

Quellen: BSI-Lagebericht „Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2025" (Berichtszeitraum Juli 2024–Juni 2025); Allianz Commercial, „Cybersicherheit und -resilienz 2025" (September 2025), dort zitiert Bitkom „Wirtschaftsschutz 2024".

Technische Absicherung — Firewalls, Backups, Awareness-Schulungen — reduziert das Risiko. Sie ersetzt aber keine finanzielle Absicherung im Schadenfall.

So sehen Cyber-Schäden in der Praxis aus

Ransomware-Angriff bei einem Produktionsbetrieb

Systeme werden verschlüsselt, die Produktion steht mehrere Tage still.

Deckung: Betriebsunterbrechung, IT-Forensik, Wiederherstellung

CEO-Fraud / Business E-Mail Compromise

Eine gefälschte Zahlungsanweisung per E-Mail — die Buchhaltung überweist an Betrüger.

Deckung: Vertrauensschaden-Baustein (je nach Tarif optional)

Datenschutzverstoß durch einen Dienstleister

Kundendaten fließen über einen externen Cloud-Anbieter ab — DSGVO-Bußgeld und Informationspflichten gegenüber Betroffenen drohen.

Deckung: Haftpflicht Dritte, Rechtsberatung, Krisenkommunikation

Ausfall eines IT-Dienstleisters in der Lieferkette

Kein eigener Hack — aber der eigene Betrieb steht trotzdem still, weil ein zentraler Software-Anbieter angegriffen wurde.

Deckung: stark tarifabhängig — hier lohnt sich Beratung

Vertrauliche Daten an den falschen Verteiler

Ein Mitarbeiter verschickt versehentlich vertrauliche Kundendaten an einen falschen E-Mail-Verteiler — kein Hack, sondern menschlicher Fehler.

Deckung: Haftpflicht Dritte, Rechtsberatung, Informationskosten (DSGVO)

KI-Stimmklon-Betrug (Deepfake-Anruf)

Ein Betrüger nutzt eine mit KI geklonte Stimme der Geschäftsführung für einen Anruf, um eine dringende Zahlung anzuweisen.

Deckung: Vertrauensschaden/CEO-Fraud-Baustein (je nach Tarif)

Diese Beispiele sind bewusst allgemein/branchentypisch gehalten, keine echten Kundenfälle.

Was eine gute Cyber-Deckung ausmacht

Genau hier unterscheiden sich Tarife am stärksten — deshalb lohnt sich ein marktweiter Vergleich statt Direktabschluss bei einem einzelnen Anbieter.

Der Kern jeder guten Police

Erstschaden-Management

IT-Forensik, Rechtsberatung, Krisenkommunikation, Callcenter für Betroffene.

Haftpflicht Dritte

DSGVO-Bußgelder (soweit versicherbar), Ansprüche von Kunden und Geschäftspartnern.

Häufige Erweiterungen — oft optional, Umfang variiert stark zwischen Anbietern

Betriebsunterbrechung

Ertragsausfall infolge des Cyber-Vorfalls — auch bei Ausfall durch einen Dienstleister („Contingent Business Interruption").

Cyber-Erpressung

Umgang mit Lösegeldforderungen, Verhandlung, gegebenenfalls Zahlung.

Vertrauensschaden

Schäden durch Mitarbeiter- oder Fremdtäuschung, zum Beispiel CEO-Fraud.

Forderungsausfall

Schutz, wenn eine Kundenzahlung durch manipulierte Zahlungsdaten (z.B. eine gefälschte Rechnung) auf ein falsches Konto umgeleitet wird.

Praxistipp von Tino Weissenrieder: Viele Verträge und eine gute Beratung bieten zusätzlich Präventionsleistungen — Mitarbeiterschulungen, Phishing-Simulationen oder einen IT-Sicherheits-Check. Das senkt nicht nur das Risiko, sondern oft auch den Beitrag.

Warum Beratung durch einen Makler statt Direktabschluss

Marktüberblick statt ein Produkt

Vergleich über den gesamten Markt, nicht das Angebot eines einzelnen Versicherers.

Begleitung im Schadenfall

Nicht nur beim Abschluss an deiner Seite, sondern gerade dann, wenn es darauf ankommt.

Echte Bedarfsanalyse

Passend zur eigenen IT-Infrastruktur — statt eines Standardpakets von der Stange.

Tino Weissenrieder

Tino Weissenrieder

Seit über 25 Jahren Versicherungsmakler und Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH). Als TÜV Rheinland zertifizierter Fachberater für Cyber-Risiken habe ich mich gezielt auf die Absicherung von Unternehmen gegen Cyber-Gefahren spezialisiert. Über 900 positive Kundenbewertungen bestätigen die Beratungsqualität. Ich bin Versicherungsmakler bei der W&K Wirtschaftsberatung und berate Unternehmen bundesweit zu Cyber-Risiken.

25+ Jahre Erfahrung 900+ Kundenbewertungen Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH)
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Fachberater für Cyberrisiken — TÜV Rheinland geprüfte Qualifikation Mitglied im Cyber Verband Deutschland e.V. Allianz für Cyber-Sicherheit — Teilnehmer (BSI-Initiative)

„Ich habe das Vergnügen, seit der Gründung meiner Firma mit Tino Weissenrieder zusammenzuarbeiten, und kann seine Expertise im Bereich Cyberpolicen und allgemein Versicherungen uneingeschränkt empfehlen.“

Adrian PuschSecurity Keynote Speaker & IT-Security-Experte

Vom Erstgespräch zur passenden Absicherung

Kurzes Erstgespräch

Kostenlos und unverbindlich.

Bedarfsanalyse

Zur eigenen IT- und Risikosituation.

Marktweiter Vergleich

Passender Tarife am Markt.

Laufende Begleitung

Auch und gerade im Schadenfall.

So funktioniert mein Marktvergleich

Fünf Schritte, mit denen ich für dein Unternehmen eine passende Cyberversicherung einordne.

Bedarfs- und Risikoanalyse

Welche IT-Systeme, Daten und Prozesse dein Unternehmen konkret absichern muss.

Prüfung der Deckungsbausteine

Eigenschaden, Drittschaden und Serviceleistungen im Detail vergleichen.

Ausschlüsse und Obliegenheiten

Kleingedrucktes und Voraussetzungen der Tarife gegenüberstellen.

Auswahl geeigneter Versicherer

Passende Tarife für dein konkretes Risikoprofil auswählen.

Begleitung bei Antrag und Schadenfall

Von der Antragstellung bis zur Regulierung im Ernstfall.

FAQ zur Cyberversicherung

Deckungsumfang

Viele Tarife enthalten einen Baustein für Cyber-Erpressung, der die Verhandlung und gegebenenfalls die Zahlung abdeckt. Der Umfang unterscheidet sich stark je nach Anbieter — genau das sollte Teil einer guten Maklerberatung sein.

Manche Tarife decken auch Betriebsunterbrechungen ab, die durch den Ausfall eines externen Dienstleisters (z.B. Cloud-Anbieter) entstehen — sogenannte „Contingent Business Interruption". Das ist ein häufiger Unterschied zwischen Tarifen.

Das hängt vom gewählten Tarif ab und sollte explizit geprüft werden, wenn im Unternehmen mit Homeoffice oder privaten Geräten gearbeitet wird.

Nicht versicherbar sind in der Regel vorsätzlich herbeigeführte Schäden, oft auch Schäden durch Krieg oder staatlich gelenkte Cyber-Angriffe (sogenannte Cyberwar-Klauseln), und nicht jedes DSGVO-Bußgeld ist versicherbar. Die Details unterscheiden sich stark zwischen Anbietern — genau das sollte man vor Abschluss prüfen (lassen).

Die IT-Berufshaftpflicht greift, wenn ein eigener Fehler (z.B. fehlerhafte Software) beim Kunden einen Schaden verursacht. Die Cyberversicherung schützt dagegen bei Cyber-Vorfällen und Datenschutzverstößen im eigenen Unternehmen — unabhängig davon, ob ein eigener Fehler vorliegt. Für IT-Dienstleister sind oft beide relevant.

Kosten & Zielgruppe

Auch kleine Unternehmen sind laut BSI überproportional häufig betroffen. Die passende Deckungshöhe hängt weniger von der Unternehmensgröße als vom individuellen Risiko ab — das lässt sich im Erstgespräch einschätzen.

Das hängt stark von Branche, Umsatz und IT-Infrastruktur ab — pauschale Preise wären hier unseriös. Im kostenlosen Erstgespräch bekommst du eine realistische Einschätzung für dein Unternehmen.

Ja, sobald du auf deine IT-Geräte angewiesen bist oder sensible Kundendaten speicherst — unabhängig von der Unternehmensgröße. Gerade als Einzelperson fehlt oft die Zeit für aufwendige IT-Sicherheit, während ein Cyber-Vorfall den gesamten Betrieb lahmlegen kann.

Vertrag & Schadenfall

Nicht automatisch nein. Nach § 81 Abs. 2 VVG wird die Leistung bei grober Fahrlässigkeit anteilig gekürzt („Quotelung"), je nach Schwere des Verschuldens — sie entfällt nicht komplett wie bei Vorsatz. Ein einzelner vergessener Passwort-Zettel gilt meist als einfache Fahrlässigkeit, monatelang fehlende Sicherheitsupdates oder triviale Passwörter können dagegen als grob fahrlässig gewertet werden.

Der häufigste Grund sind verletzte Obliegenheiten — also im Vertrag zugesicherte Sicherheitsmaßnahmen, die im Ernstfall nicht eingehalten wurden: verspätete Schadenmeldung, veraltete oder ungepatchte Software, fehlende Backups, keine Multi-Faktor-Authentifizierung, oder die eigenmächtige Beauftragung von IT-Forensikern ohne Rücksprache mit dem Versicherer. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die vereinbarten Voraussetzungen vor Abschluss.

Seit dem 6. Dezember 2025 ist das NIS-2-Umsetzungsgesetz in Kraft. Es verpflichtet nach § 28 BSIG schätzungsweise rund 29.500 „besonders wichtige" und „wichtige Einrichtungen" in Deutschland zu strengeren IT-Sicherheitsmaßnahmen — abhängig von Branche sowie Mitarbeiterzahl und Umsatz, nicht automatisch jedes kleine Unternehmen. Viele Cyber-Versicherer setzen ähnliche Sicherheitsstandards inzwischen aber auch außerhalb des gesetzlichen Anwendungsbereichs voraus. Für Geschäftsleitungen betroffener Einrichtungen sieht § 38 BSIG bei schuldhafter Pflichtverletzung eine Haftung gegenüber der eigenen Einrichtung nach den jeweils geltenden gesellschaftsrechtlichen Regeln vor (z. B. § 43 GmbHG, § 93 AktG). Mehr dazu, für wen das gilt, in meinem Blogartikel zur D&O-Versicherung. Diese Einschätzung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Bei der Cyber-Haftpflicht gilt meist das sogenannte Claims-Made-Prinzip (Anspruchserhebungsprinzip): Der Versicherungsfall tritt ein, wenn ein Haftpflichtanspruch erstmals schriftlich während der Vertragsdauer geltend gemacht wird — unabhängig davon, wann der eigentliche Vorfall passiert ist. Bei der Cyber-Eigenschadenversicherung gilt dagegen meist das Feststellungsprinzip: Versicherungsfall ist der Zeitpunkt, an dem ein Ereignis wie eine Datenrechtsverletzung oder ein Denial-of-Service-Angriff festgestellt wird.

Enorm. Laut dem Allianz-Commercial-Report „Cybersicherheit und -resilienz 2025" kann effektive Bedrohungserkennung die Kosten eines Cyberangriffs um den Faktor 1.000 senken. Konkretes Beispiel aus dem Report: Bei einem produzierenden Unternehmen mit 2.000 Mitarbeitenden kostete ein früh erkannter und eingedämmter Angriff rund 20.000 €. Blieb derselbe Angriff unentdeckt, sodass die Angreifer Systeme verschlüsseln und Daten stehlen konnten, lag der Gesamtschaden bei rund 20 Millionen €.

Speziell für Arztpraxen und MVZ? Mehr dazu auf meiner Themenseite „Cyberversicherung für Arztpraxen und MVZ".

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