Worauf du bei einer modernen Cyber-Police achten solltest
(Warum eine Cyberversicherung allein ohnehin nicht ausreicht und worauf Versicherer bei der Risikoprüfung heute selbst achten, beschreibe ich in diesem Artikel.) Cyber-Policen müssen laufend an neue Risiken angepasst werden — ein Tarif von vor drei Jahren deckt heutige Bedrohungen oft nur noch unvollständig ab. Wie so ein Update in der Praxis aussieht, zeigt sich gut am Beispiel eines Tarif-Updates, das die Baloise im März 2025 vorgenommen hat. Die konkreten Konditionen dieses einen Tarifs ändern sich mit der Zeit — die Kriterien, an denen man ein solches Update bewertet, bleiben aber über Anbietergrenzen hinweg relevant. Genau darum geht es in diesem Beitrag.
Kriterium 1: Deckt die Police auch kostenlose Cloud-Dienste ab?
Viele KMU nutzen zur Kosteneinsparung auch kostenlose Cloud-Dienste für Speicherung und Zusammenarbeit. Ältere Cyber-Tarife versichern häufig nur kostenpflichtige Dienste — fällt ein kostenloser Dienst aus und legt dadurch den Betrieb lahm, bestand bislang oft eine Deckungslücke. Die Baloise hat genau das mit ihrem Update 2025 geschlossen (mit Sublimit) — ein gutes Beispiel dafür, worauf man bei jedem Anbieter achten sollte.
Kriterium 2: Sind Schäden im Bereich digitaler Zahlungsverkehr mitversichert?
Elektronischer Zahlungsverkehr, inklusive Kryptowährungen, gehört inzwischen für viele Unternehmen zum Alltag. Fehlt die Deckung für Schäden in diesem Bereich komplett, ist das für mich persönlich bei der Tarifauswahl regelmäßig ein Ausschlusskriterium — unabhängig vom sonstigen Leistungsumfang einer Police.
Kriterium 3: Gibt es Anreize für echte Prävention?
Eine zeitgemäße Police sollte Prävention nicht nur empfehlen, sondern auch belohnen — etwa durch einen Prämiennachlass für nachgewiesene Awareness-Schulungen der Belegschaft. Ob ein bestimmter Awareness-Anbieter und der dafür ausgelobte Rabatt tatsächlich den Preis wert sind, ist im Einzelfall zu prüfen — der Trend als solcher ist aber sinnvoll: Er macht Prävention wirtschaftlich attraktiv, nicht nur risikoseitig.
Kriterium 4: Wie wird im Streitfall die Schadenhöhe festgestellt?
Kommt es zum Streit über die Höhe eines festgestellten Schadens, hilft ein vertraglich vorgesehenes Sachverständigenverfahren mit einem gerichtlich zugelassenen Sachverständigen — das schafft im Ernstfall mehr Transparenz und eine fairere Bewertung, als es allein den Beteiligten zu überlassen.
Kriterium 5: Für welche Berufsgruppen ist die Police überhaupt zugänglich?
Ein deutlicher Trend am Markt: Der Zugang zu Cyber-Policen wird über vereinfachte Antragsmodelle mit wenigen Risikofragen für mehr Berufsgruppen geöffnet — bei der Baloise etwa neu für Steuerberater:innen, Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen, Anwaltskanzleien, Psycholog:innen und Bewachungsunternehmen. Wer bislang Schwierigkeiten hatte, überhaupt eine passende Cyberversicherung zu finden, sollte sich den aktuellen Marktstand unbedingt neu ansehen. (Speziell für Kanzleien habe ich das in diesem Artikel vertieft, für Arztpraxen und MVZ in diesem.)
Kriterium 6: Wo verläuft die Grenze der Deckung?
Schäden durch Kriegshandlungen oder staatlich gelenkte Cyberangriffe sind branchenüblich ausgeschlossen — auch in den GDV-Musterbedingungen des Versicherungsverbands, an denen sich die meisten Anbieter orientieren. Das ist keine Besonderheit eines einzelnen Anbieters, sondern eine wichtige Grenze, die man bei jeder Police im Blick haben sollte.
Fazit
Der Baloise-Fall vom März 2025 zeigt gut, wie sich der Cyber-Versicherungsmarkt kontinuierlich weiterentwickelt — nicht als Werbung für einen einzelnen Tarif, sondern als Beispiel dafür, welche Fragen bei jeder modernen Cyber-Police gestellt werden sollten. Da sich Bedingungen laufend ändern, lohnt sich vor jedem Abschluss ein aktueller, marktweiter Vergleich anhand genau dieser Kriterien statt eines einzelnen Anbieterangebots.
Wenn du wissen willst, wie eine aktuelle Cyber-Police anhand dieser Kriterien für dein Unternehmen aussehen könnte, buch dir gerne ein kostenloses Erstgespräch.
Zuerst erschienen als Experten-Produktcheck bei DAS INVESTMENT, „Baloise: Zeitgemäßer Cyber-Schutz für KMU", 21. März 2025. Hinweis: Die dort beschriebenen Tarifdetails der Baloise beziehen sich auf den Stand März 2025 und können sich seither geändert haben.