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Was deckt eine Cyberversicherung ab?

Eine Cyberversicherung kann Kosten und bestimmte Haftpflichtansprüche nach einem versicherten Cybervorfall abdecken. Für den Vergleich lassen sich drei Bereiche unterscheiden: eigene Schäden, Ansprüche Dritter und Unterstützung bei der Schadenbewältigung. Welche davon enthalten sind, steht im Vertrag.

Für einen Vergleich reicht deshalb die Versicherungssumme allein nicht. Du solltest auch wissen, welches Ereignis den Schutz auslöst und wo Grenzen gelten.

Eigene Schäden: Was nach einem Vorfall im Unternehmen anfällt

Ein Angriff kann Daten unbrauchbar machen oder wichtige Anwendungen stilllegen. Prüfe, ob und in welchem Umfang die Wiederherstellung versicherter Daten und Systeme erfasst ist. Eine Betriebsunterbrechung kann gesondert geregelt sein.

Achte auf die zeitliche Selbstbeteiligung und die Haftzeit. Die erste bestimmt, welchen Teil der Ausfallzeit du selbst trägst. Die zweite begrenzt den Zeitraum, für den ein versicherter Unterbrechungsschaden ersetzt wird. Zusätzliche Höchstbeträge für einzelne Leistungen, sogenannte Sublimits, können den Schutz weiter begrenzen.

Ansprüche Dritter: Wenn andere Schadenersatz verlangen

Nach einem Datenvorfall können Kunden oder andere Betroffene Ansprüche stellen. Ob die Versicherung diese prüft, unberechtigte Forderungen abwehrt und berechtigte Forderungen erfüllt, richtet sich nach dem vereinbarten Haftpflichtschutz.

Behördliche Geldbußen, Vertragsstrafen und Kosten der eigenen Vertragserfüllung sind davon zu unterscheiden. Auch Zahlungsbetrug oder Schäden durch Mitarbeitende gehören nicht automatisch zu jeder Cyberversicherung. Sprich diese Risiken beim Vergleich ausdrücklich an.

Unterstützung: Wer im Ernstfall hilft

Zum Vertrag können IT-Forensik, rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Krisenkommunikation gehören. Kläre vorab, welche Anlaufstelle vorgesehen ist, wann du sie einschalten sollst und welche Kosten vor einer Beauftragung abgestimmt werden müssen.

Eine technische Untersuchung kann auch die fachgerechte Sicherung von Spuren umfassen. Sie garantiert aber weder ein bestimmtes Untersuchungsergebnis noch den Ausgang eines späteren Rechtsstreits.

Wie Meldung, Zuständigkeiten und externe Hilfe zusammenpassen, erkläre ich im Beitrag „Cyberangriff im Unternehmen: Was tun und wann die Cyberversicherung einschalten?“.

Datensicherung bleibt eine eigene Aufgabe

Eine Police ersetzt keine funktionierenden Backups. Als Orientierung hilft die 3-2-1-Regel: drei Datenkopien, auf zwei unterschiedlichen Speichermedien, davon eine an einem anderen Ort.

Für den Schutz vor Ransomware kommt es außerdem darauf an, ob Angreifer die Sicherung ebenfalls verändern oder löschen können. Besprich mit deinen IT-Fachleuten getrennte Zugänge, geeignete Offline-Sicherungen und regelmäßige Wiederherstellungstests. Eine bloß synchronisierte Kopie ist noch kein belastbarer Wiederanlaufplan.

Persönliche Haftung gesondert betrachten

Die Absicherung des Unternehmens und die persönliche Haftung seiner Geschäftsleitung sind unterschiedliche Fragen. Eine D&O-Versicherung betrifft bestimmte Haftpflichtansprüche gegen versicherte Organmitglieder. Sie ersetzt die Cyberversicherung des Unternehmens nicht. Mehr dazu steht im Beitrag zur D&O-Versicherung und NIS-2.

Was du vor einem Abschluss klären solltest

Lege vorhandene Verträge, den Versicherungsschein und die Risikofragen nebeneinander. Welche Tätigkeiten und Systeme sind erfasst, und welche Sicherheitsanforderungen musst du erfüllen? Prüfe außerdem Ausschlüsse, Selbstbehalte und Höchstbeträge. Und passt der vereinbarte Notfallkontakt zu deinem eigenen Ablauf?

Ich helfe dir, diese Vertragsfragen verständlich einzuordnen und Angebote marktweit zu vergleichen. Buch dir dafür ein kostenloses Erstgespräch.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung und keine Deckungszusage. Entscheidend sind der konkrete Versicherungsvertrag und der Einzelfall.

Quellen und weiterführende Informationen

Stand: 17.10.2026. Die Quellen zeigen den möglichen Aufbau einer Cyberversicherung und Empfehlungen zur Datensicherung. Über den Leistungsumfang eines konkreten Vertrags sagen sie nichts aus.

Zuletzt aktualisiert am .

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