KI-Betrug bei Überweisungen: So schützt du Zahlungsfreigaben im Unternehmen
Eine vertraute Stimme oder eine überzeugende E-Mail reichen nicht aus, um eine Zahlung freizugeben. Gegen gefälschte Zahlungsaufträge hilft ein fester Ablauf: Den Auftrag über einen bekannten, getrennten Kontaktweg bestätigen, Änderungen an Bankverbindungen gesondert prüfen und eine zweite Person einbeziehen. Ob eine Versicherung einen dennoch entstandenen Schaden übernimmt, hängt vom konkreten Vertrag und vom Ablauf des Betrugs ab.
Der Anlass: die KI-Sicherheitsstudie 2026
Am 7. Oktober 2026 haben BSI und TÜV-Verband ihre KI-Sicherheitsstudie 2026 veröffentlicht. Darin berichten 17 Prozent der befragten Unternehmen für die zwölf Monate vor der Befragung von bestätigten oder vermuteten Cyberangriffen oder Betrugsversuchen, bei denen KI eine Rolle gespielt hat. Das Institut forsa hatte dafür zwischen dem 22. Juni und dem 31. Juli 2026 telefonisch Verantwortliche aus 505 Unternehmen befragt.
Die Zahl besteht zum größeren Teil aus Verdachtsfällen. 11 Prozent der Unternehmen meldeten ausschließlich Verdachtsfälle, 4 Prozent ausschließlich bestätigte Vorfälle und 2 Prozent beides. Sie beschreibt also weder nur nachgewiesene KI-Angriffe noch das Schadenrisiko eines einzelnen Betriebs. Wichtiger für dich ist eine andere Frage: Würde die Zahlungsfreigabe in deinem Unternehmen auch dann standhalten, wenn die Nachricht sprachlich einwandfrei klingt und der Anruf scheinbar vom Chef kommt?
Entscheidend ist der Auftrag, nicht die überzeugende Stimme
Beim sogenannten CEO-Fraud geben sich Täter als Führungskraft aus, etwa als Geschäftsführer, und verlangen eine Überweisung. Die Polizeiliche Kriminalprävention nennt extremen Zeitdruck und die Forderung nach absoluter Geheimhaltung als typische Warnzeichen. Zu ihren Schutzempfehlungen gehören ein Rückruf über die bekannte Nummer und das Vier-Augen-Prinzip für ungewöhnliche Zahlungen.
KI kann solche Täuschungen unterstützen. Daraus folgt aber nicht, dass jede ungewöhnliche Nachricht mit KI erstellt wurde. Für die Entscheidung über eine Überweisung muss dein Team diese Frage auch nicht lösen. Es muss feststellen, ob der Auftrag echt und die Empfängerbankverbindung korrekt ist.
Diese Trennung hilft besonders kleinen Unternehmen. Niemand in der Buchhaltung sollte nebenbei beurteilen müssen, ob eine Stimme künstlich erzeugt wurde. Ein klarer Freigabeweg lässt sich im Alltag zuverlässiger anwenden als die Suche nach immer neuen Erkennungsmerkmalen.
Warum organisatorische Schutzmaßnahmen und Police zusammengehören, beschreibt mein Beitrag über Cyberversicherung und sichere IT.
So kann eine belastbare Zahlungsfreigabe aussehen
Die folgende Umsetzung ist ein praktischer Vorschlag. Betragsgrenzen und Zuständigkeiten legst du passend zu deinem Betrieb fest. Die Regel muss auch dann gelten, wenn jemand im Urlaub ist oder ein angeblicher Ausnahmefall Druck macht.
Änderungen an Bankverbindungen separat bestätigen
Eine neue IBAN sollte eine eigene Prüfung auslösen. Verwende dafür eine bereits hinterlegte Telefonnummer des Lieferanten. Nutze keine neue Rufnummer aus derselben E-Mail, die auch die Bankänderung enthält.
Dokumentiere knapp, wer die Änderung wann mit welchem bekannten Ansprechpartner bestätigt hat. Erst danach wird die neue Verbindung in den Stammdaten übernommen. So kann die Person, die später die Rechnung bezahlt, die Prüfung nachvollziehen.
Eine bekannte Absenderadresse allein ist kein ausreichender Ersatz. Die entscheidende Kontrollfrage lautet: Haben wir den Geschäftspartner über einen Kontakt erreicht, dem wir bereits vor dieser Nachricht vertraut haben?
Auftrag und Freigabe voneinander trennen
Bei Zahlungen mit erhöhtem Risiko sollte eine Person den Vorgang vorbereiten und eine andere ihn prüfen. Dazu können beispielsweise ungewöhnlich hohe Beträge, neue Empfänger oder geänderte Kontodaten gehören.
Die zweite Person braucht die Rechnung, den sachlichen Grund der Zahlung und das Ergebnis einer notwendigen Rückfrage. Ein kurzer Blick auf die Überweisungsmaske reicht dafür nicht.
In einem kleinen Betrieb kann die Vertretung schwierig sein. Lege deshalb vorher fest, wer bei Abwesenheit übernehmen darf. Fehlt eine befugte zweite Person, muss eine riskante Zahlung warten können.
Für die Geschäftsleitung dieselbe Regel anwenden
Ein dringender Anruf darf den Freigabeprozess nicht außer Kraft setzen. Das gilt auch dann, wenn der Anrufer den Namen eines aktuellen Projekts kennt oder sich auf eine vertrauliche Vereinbarung beruft.
Eine hilfreiche Formulierung für Beschäftigte lautet: „Ich bestätige den Auftrag über unseren vereinbarten Rückrufweg und bereite danach die Freigabe vor.“ Damit wird die Prüfung zum normalen Arbeitsschritt. Die Geschäftsleitung sollte diesen Ablauf ausdrücklich unterstützen.
Ein Beispiel aus dem möglichen Arbeitsalltag
Das folgende Beispiel ist frei erfunden: Die Buchhalterin eines Handwerksbetriebs erhält kurz vor Feierabend eine Nachricht über eine angeblich überfällige Lieferantenrechnung. Kurz darauf ruft eine Person an, die wie der Geschäftsführer klingt. Sie verlangt die sofortige Überweisung auf ein neues Konto.
Die Buchhalterin diskutiert nicht über die Echtheit der Stimme. Sie beendet das Gespräch und wählt die intern gespeicherte Nummer des Geschäftsführers. Er kennt den Auftrag nicht. Die Zahlung wird gestoppt und der Vorfall intern gemeldet.
Der wirksame Schutz besteht hier in der eingehaltenen Rückfrage. Derselbe Ablauf hätte auch bei einer Täuschung ohne KI geholfen.
Was die Cyberversicherung bei Zahlungsbetrug leisten kann
Eine Cyberversicherung ist keine pauschale Absicherung gegen jede betrügerisch veranlasste Überweisung. Prüfe ausdrücklich, ob und unter welchen Voraussetzungen Täuschungsschäden eingeschlossen sind. Daneben gibt es die Vertrauensschadenversicherung als eigenständige Versicherung. Sie kann Unternehmen unter anderem nach Betrugsfällen entschädigen. Welche Täuschungsfälle erfasst sind, ergibt sich auch dort erst aus dem Vertrag. Welche Lösung passt, hängt von den tatsächlich angebotenen Bedingungen und den Abläufen deines Unternehmens ab.
Wie eng die Voraussetzungen formuliert sein können, zeigt ein Anbieterbeispiel: die Bedingungen Hiscox CyberClear mit Stand 01/2026. CEO-Fraud und Lieferantenbetrug regelt dort der Baustein Cyber-Betrug (Ziffer II.2.8). Er gilt nur, wenn im Versicherungsschein dafür eine eigene Entschädigungsgrenze vereinbart ist, also ein Höchstbetrag für diesen Baustein. Fehlt dieser Eintrag, ist Cyber-Betrug nicht versichert.
Außerdem setzt der Baustein eine Netzwerksicherheitsverletzung voraus. Gemeint ist ein unzulässiger Zugriff auf das IT-System des versicherten Unternehmens oder dessen unzulässige Nutzung, zum Beispiel mit per Phishing erbeuteten Zugangsdaten von Mitarbeitenden (Ziffer I.1). Unmittelbar infolge dieser Verletzung muss einem Dritten die Täuschung möglich werden, die dann zum Abfluss von Geldern, Waren oder Wertpapieren führt. Getäuscht werden muss eine mitversicherte natürliche Person, etwa angestellte Mitarbeitende (Ziffer IV.12). Die Täuschung eines Repräsentanten ist ausdrücklich ausgenommen. Als Repräsentanten nennt das Bedingungswerk unter anderem Geschäftsführer einer GmbH, Inhaber von Einzelfirmen und den Leiter der IT-Abteilung (Ziffer IV.11).
Das ist ein Beispiel aus einem bestimmten Bedingungswerk, keine Aussage über den gesamten Markt und keine Deckungszusage für deinen Vertrag. Steht im Angebot das Stichwort „Cyberbetrug“, sind Auslöser und erfasste Personen damit noch nicht geklärt.
Für einen Vergleich solltest du konkrete Szenarien vorgeben: Jemand wird ausschließlich telefonisch getäuscht. Angreifer übernehmen ein E-Mail-Postfach in deinem Unternehmen. Oder sie übernehmen das Postfach eines Lieferanten. Die Geschäftsleitung selbst gibt eine Zahlung frei. Prüfen lässt sich dann jeweils, welcher Auslöser verlangt wird, welche Personen erfasst sind und welche Entschädigungsgrenze sowie welcher Selbstbehalt gelten.
Weitere Vertragsfragen für den Vergleich zeige ich im Beitrag über Cyberversicherung und Vertragsbedingungen.
Wenn die Überweisung bereits erfolgt ist
Kontaktiere umgehend deine Bank und bitte um Prüfung, ob die Zahlung noch gestoppt oder zurückgerufen werden kann. Eine Rückholung ist damit nicht garantiert.
Informiere die zuständige Person im Unternehmen und den Versicherer über dessen vorgesehenen Schadenweg. Sichere Nachrichten, Zahlungsdaten und Angaben zu den Gesprächen. Nutze für eine Abstimmung möglichst keinen Kommunikationsweg, dessen Übernahme du gerade vermutest.
Erstatte bei einem Betrugsverdacht zügig Strafanzeige. Manche Verträge verlangen das ausdrücklich: Im Hiscox-Beispiel gehört die unverzügliche Strafanzeige zu den vertraglichen Pflichten nach einem Cyber-Betrug.
Die konkreten Meldepflichten ergeben sich aus deinem Vertrag. War möglicherweise ein E-Mail-Konto betroffen, muss zusätzlich fachkundig geprüft werden, ob Angreifer weiterhin Zugriff haben. Eine reine Korrektur der Bankverbindung beseitigt diesen Verdacht nicht.
Wie Notfallplan, Meldeweg und Versicherer bei einem Angriff zusammenspielen, erkläre ich ausführlich unter Cyberangriff im Unternehmen: Was tun?
Kurzer Check für deinen Betrieb
- Werden neue Bankverbindungen über bereits bekannte Kontaktdaten bestätigt?
- Kann eine zweite Person die Zahlungsgrundlage tatsächlich prüfen?
- Gilt der Ablauf auch für Anweisungen der Geschäftsleitung?
- Sind Vertretungen und ein zulässiger Zahlungsstopp festgelegt?
- Können Beschäftigte einen Verdacht ohne Vorwurf melden?
- Ist anhand des Vertrags geklärt, welche Täuschungsschäden versichert sein können?
Auch das Handout „Schutz vor KI-verstärkten Cyberangriffen“ der Allianz für Cyber-Sicherheit vom 7. Oktober 2026 empfiehlt einen Rückruf über einen bekannten Kanal, das Vier-Augen-Prinzip bei Überweisungen und eine offene Fehlerkultur. Eine kurze gemeinsame Übung mit einem erfundenen Zahlungsauftrag zeigt, wo die Regel in deinem Betrieb noch unklar ist.
Passt dein Vertrag zu deinen Zahlungsabläufen?
Als Versicherungsmakler und TÜV-zertifizierter Fachberater für Cyber-Risiken kann ich mit dir die relevanten Betrugsszenarien und Versicherungsbedingungen durchgehen. Angebote vergleiche ich dabei marktweit. Technische Prüfungen bleiben Aufgabe geeigneter IT-Fachleute.
Wenn du wissen möchtest, welche Fragen du zu deinem bestehenden Vertrag stellen solltest, vereinbare ein kostenloses Erstgespräch.
Allgemeine Informationen, keine individuelle Rechtsberatung oder Deckungszusage. Maßgeblich sind der konkrete Versicherungsvertrag und die Umstände des Einzelfalls.
Quellen und weiterführende Informationen
Stand: 19.10.2026. Die Quellen belegen die allgemeinen Aussagen dieses Beitrags. Über den Leistungsumfang eines konkreten Vertrags sagen sie nichts aus.
- BSI und TÜV-Verband: KI-Sicherheitsstudie 2026, Studienseite vom 7. Oktober 2026, mit Studienbericht als PDF: telefonische Befragung von 505 Unternehmen durch forsa vom 22. Juni bis 31. Juli 2026, Kennzahl auf S. 45, Methodik auf S. 62
- Allianz für Cyber-Sicherheit (BSI): Schutz vor KI-verstärkten Cyberangriffen, Handout für Inhaberinnen und Inhaber kleiner Betriebe vom 7. Oktober 2026
- Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes: CEO-Fraud, Seite ohne Datumsangabe, abgerufen am 19. Oktober 2026
- GDV: „Vertrauensschäden: Betrüger nutzen immer häufiger Künstliche Intelligenz“, zuletzt aktualisiert am 16. Dezember 2025
- Hiscox: CyberClear Bedingungen 01/2026, Anbieterbeispiel, insbesondere Ziffer II (Einleitung), II.2.8 Cyber-Betrug, I.1 Netzwerksicherheitsverletzung, IV.11 Repräsentanten und IV.12 Mitversicherte natürliche Personen; keine Aussage über andere Tarife