Windows 10 nach dem Support-Ende: Was bedeutet das für die Cyberversicherung?
Der Rechner läuft noch – warum sollte die Versicherung ein Problem damit haben?
Genau diese Frage stellen sich derzeit viele Unternehmen. Windows 10 startet weiterhin, die Programme funktionieren und im Alltag merkt man erst einmal keinen Unterschied. Trotzdem hat sich seit dem 14. Oktober 2025 etwas Wichtiges geändert: Für die normale Windows-10-Version 22H2 ist der reguläre Microsoft-Support beendet.
Das heißt nicht, dass ein Rechner am nächsten Tag automatisch unsicher oder unversicherbar wird. Es heißt aber: Sicherheitsupdates, Supportstatus und der Umgang mit alten Systemen werden wichtiger. Und genau hier treffen IT-Sicherheit und Cyberversicherung aufeinander.
1. Was ist bei Windows 10 seit Oktober 2025 anders?
Bei der normalen Windows-10-Version 22H2 endete der reguläre Support am 14. Oktober 2025. Ohne eine Zusatzlösung gibt es dafür keine regulären Sicherheitsupdates mehr. Für Unternehmen bietet Microsoft das kostenpflichtige Extended-Security-Updates-Programm, kurz ESU, an.
ESU ist eine Übergangslösung. Es liefert weiterhin wichtige Sicherheitsupdates, macht aus Windows 10 aber kein vollständig unterstütztes Produkt. Das Programm wird bei Unternehmen jahresweise lizenziert und die Jahre bauen aufeinander auf:
- ESU-Jahr 1: bis 13. Oktober 2026
- ESU-Jahr 2: bis 12. Oktober 2027
- ESU-Jahr 3: bis 10. Oktober 2028
Gerade jetzt ist das wichtig: Das erste ESU-Jahr endet bereits am 13. Oktober 2026. Wer Windows 10 weiter betreiben will, muss also prüfen, ob auch das nächste ESU-Jahr tatsächlich lizenziert ist. Das kostenlose beziehungsweise private Consumer-ESU ist laut Microsoft nicht für den geschäftlichen Einsatz gedacht.
2. Windows 10 ist nicht gleich Windows 10
Bei der Beurteilung reicht die Aussage „Wir haben noch Windows 10“ nicht aus. Es gibt verschiedene Editionen mit unterschiedlichen Laufzeiten. Einige Spezialversionen werden länger unterstützt als andere.
| Variante | Supportstatus | Was bedeutet das praktisch? |
|---|---|---|
| Windows 10 22H2 ohne ESU | Regulärer Support beendet | Keine regulären Microsoft-Sicherheitsupdates mehr. |
| Windows 10 22H2 mit kommerziellem ESU | Sicherheitsupdates mit gültiger Jahreslizenz | Übergangslösung, aber kein voller Produktsupport. |
| Windows 10 2016 LTSB | bis 13.10.2026 | Kurz vor dem Supportende. |
| Windows 10 Enterprise LTSC 2021 | bis 12.01.2027 | Nur noch wenige Monate regulär unterstützt. |
| Windows 10 Enterprise LTSC 2019 | bis 09.01.2029 | Läuft länger als LTSC 2021. |
| Windows 10 IoT Enterprise LTSC 2021 | bis 13.01.2032 | Spezialedition mit deutlich längerer Laufzeit. |
Der erste Schritt ist deshalb immer: Edition und Version genau feststellen. Erst danach lässt sich sagen, ob das System tatsächlich ohne Sicherheitsupdates läuft.
3. Warum interessiert sich eine Cyberversicherung für alte Betriebssysteme?
Ein Betriebssystem ohne Sicherheitsupdates kann bekannte Schwachstellen behalten, die nicht mehr geschlossen werden. Das erhöht nicht automatisch die Wahrscheinlichkeit jedes Cyberangriffs – aber es kann das Risiko vergrößern, wenn ein Angreifer genau diese Schwachstelle ausnutzt.
Versicherer interessieren sich deshalb dafür, wie ein Unternehmen mit solchen Systemen umgeht. Ein am 16.09.2026 abrufbarer Markel-Fragebogen fragt beispielsweise ausdrücklich nach End-of-Life-Systemen, deren Isolation, direkter Internetverbindung und einem Migrationsplan. Daraus kann man nicht ablesen, ob ein konkretes Risiko angenommen oder abgelehnt wird. Es zeigt aber, welche Informationen bei der Risikoprüfung eine Rolle spielen können.
Auch ältere öffentlich verfügbare Hiscox-Bedingungen aus Juni 2022 zeigen, dass Altsysteme nicht einfach nur mit „ja“ oder „nein“ behandelt wurden: Dort war für Systeme ohne Sicherheitsupdates ein Betrieb ausschließlich in einer isolierten Netzwerkumgebung ohne direkten Internetzugang und mit durchgehender Kontrolle des Datenverkehrs vorgesehen. Wichtig: Das ist ein historischer Bedingungsstand. Ob diese Regel heute noch gilt, ist nicht verifiziert.
4. Bedeutet das Supportende automatisch: nicht mehr versichert?
Nein. Ein laufender Cybervertrag endet nicht automatisch, nur weil Microsoft den Support für ein Betriebssystem einstellt. Genau so wenig gibt es eine allgemeine gesetzliche Regel, nach der Windows 10 ab einem bestimmten Datum aus jeder Cyberversicherung ausgeschlossen wäre.
Bei einem Neuabschluss kann ein Versicherer aber selbst entscheiden, welche Risiken er übernehmen möchte. Er kann alte Systeme ablehnen, weitere Informationen verlangen oder bestimmte Schutzmaßnahmen zur Voraussetzung machen.
Bei einem bereits laufenden Vertrag muss genauer hingeschaut werden. Dann ist wichtig, was im Vertrag steht, welche Angaben beim Abschluss gemacht wurden und ob sich das Risiko später erheblich verändert hat. In bestimmten Fällen kann eine spätere, erhebliche Veränderung des Risikos versicherungsrechtlich wichtig werden. Fachlich spricht man dann von einer „Gefahrerhöhung“. Das ist aber keine automatische Folge des Windows-Supportendes. Je nach Situation und Vertrag können daraus zum Beispiel eine Beitragsanpassung oder ein Ausschluss des zusätzlichen Risikos folgen.
5. Was sind AVB – und warum sind sie so wichtig?
AVB bedeutet „Allgemeine Versicherungsbedingungen“. Vereinfacht gesagt sind sie das Regelbuch der Versicherung. Dort steht unter anderem, was versichert ist, welche Pflichten das Unternehmen hat und welche Folgen es geben kann, wenn vereinbarte Sicherheitsregeln nicht eingehalten werden.
Trotzdem sollte man nie nur die AVB lesen. Für die Beurteilung eines alten Windows-Systems gehören vier Dinge zusammen:
- die Risikofragen beim Abschluss
- der Versicherungsschein mit individuellen Klauseln und Nachträgen
- die AVB beziehungsweise Bedingungen des Versicherers
- der tatsächliche technische Zustand im Unternehmen
Die GDV-Musterbedingungen für Cyberversicherungen nennen beispielsweise ein Patch-Management als vertragliche Pflicht (Obliegenheit). Für Systeme und Anwendungen mit bekannten Sicherheitslücken sehen die Musterbedingungen zusätzliche geeignete Schutzmaßnahmen vor. Wichtig: Die GDV-Bedingungen sind nur ein Muster. Sie gelten nicht automatisch für jeden Versicherungsvertrag.
6. Reicht ESU aus, damit Windows 10 „versicherbar“ bleibt?
ESU verbessert die technische Situation, weil weiterhin Sicherheitsupdates bereitgestellt werden. Es ist deshalb aus Risikosicht etwas anderes, ob ein Windows-10-Gerät aktuelle ESU-Updates bekommt oder seit Monaten ohne Sicherheitsupdates läuft.
Trotzdem ist ESU keine Zusage eines Versicherers. Und es gibt einen wichtigen Stolperstein: Manche Fragebögen definieren ein End-of-Life-System nicht nur danach, ob Sicherheitsupdates fehlen, sondern auch danach, ob der Hersteller noch normalen Support anbietet. ESU liefert Sicherheitsupdates, verlängert aber nicht den normalen Produktlebenszyklus. Deshalb sollte ein Unternehmen eine EOL-Frage nicht einfach selbst mit „Nein“ beantworten, nur weil ESU aktiv ist. Im Zweifel offenlegen und schriftlich klären.
7. Warum korrekte Risikofragen so wichtig sind
Ein viel größeres Problem als das alte Betriebssystem selbst können falsche Angaben gegenüber dem Versicherer sein. Das zeigt ein Fall vor dem Landgericht Kiel. Dort waren unter anderem Systeme im Einsatz, für die der Hersteller keine Sicherheitsupdates mehr bereitstellte; teilweise fehlte außerdem Virenschutz. Die Fragen des Versicherers waren trotzdem ohne ausreichende Prüfung beantwortet worden.
Das Gericht hielt die Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung für wirksam. Die Berufung wurde später zurückgewiesen. Daraus sollte man aber nicht die falsche Regel ableiten: „Altes Windows = keine Leistung.“ Der entscheidende Lerneffekt ist ein anderer: Risikofragen müssen geprüft und wahrheitsgemäß beantwortet werden – nicht aus Erinnerung oder nach Gefühl.
8. Was Unternehmen mit Windows 10 jetzt konkret tun sollten
Aus meiner Sicht braucht es keinen Aktionismus, aber einen klaren Plan. Diese Schritte sind sinnvoll:
- Inventur machen: Alle Geräte und wichtigen Anwendungen erfassen. Nicht nur PCs, sondern auch Server, Maschinen, Medizintechnik und Spezialgeräte.
- Version und Supportstatus prüfen: Nicht nur „Windows 10“ notieren, sondern Edition, Version und tatsächliches Supportende.
- ESU korrekt einsetzen: Wenn Windows 10 22H2 vorübergehend weiterlaufen muss, kommerzielles ESU für das jeweils aktuelle Jahr prüfen und aktiv halten.
- Alte Systeme stärker abschirmen: Direkten Internetzugang vermeiden, Netzwerkzugriffe begrenzen, Zugriffsrechte reduzieren und Systeme überwachen.
- Die übrige IT sauber absichern: Backups, Multi-Faktor-Authentifizierung, Schutzsoftware auf den Geräten und Patch-Management für unterstützte Systeme konsequent umsetzen.
- Migrationsplan festlegen: Für jedes Altsystem festhalten, warum es noch gebraucht wird und bis wann es ersetzt oder umgestellt wird.
- Versicherer nicht im Unklaren lassen: Risikofragen mit überprüften Daten beantworten. Bei unklaren End-of-Life-Systemen die konkrete Situation lieber schriftlich abstimmen.
9. Was tun, wenn ein Umstieg technisch noch nicht möglich ist?
Gerade bei Maschinen, Laborgeräten, Medizintechnik oder alter Branchensoftware ist ein schneller Wechsel oft nicht möglich. Dann sollte das Unternehmen nicht so tun, als gäbe es das Problem nicht. Besser ist eine dokumentierte Übergangslösung.
- ESU nutzen, soweit es für das konkrete System möglich ist
- System vom normalen Netz trennen oder stark segmentieren
- direkten Internetzugang möglichst entfernen
- nur notwendige Nutzer und Verbindungen zulassen
- Zugriffe und auffälliges Verhalten überwachen
- Datenaustausch klar regeln
- festen Termin für Ablösung oder Migration festlegen
- mit dem Cyberversicherer klären, ob die Maßnahmen ausreichen
Wenn selbst mit diesen Maßnahmen kein Versicherungsschutz möglich ist, sollte das Unternehmen nicht einfach hoffen, dass es schon gutgehen wird. Dann muss geklärt werden, ob das Risiko technisch kurzfristig reduziert werden kann und wie schnell eine dauerhafte Lösung möglich ist.
10. Versicherer wechseln oder das technische Problem lösen?
Wenn ein Versicherer ein altes oder nicht mehr ausreichend unterstütztes System nicht versichern möchte, gibt es grundsätzlich zwei Wege. Beide können sinnvoll sein – aber sie lösen unterschiedliche Probleme.
Der erste Weg ist, den Versicherungsmarkt zu prüfen. Ein anderer Versicherer kann ein Risiko anders bewerten oder unter bestimmten Voraussetzungen akzeptieren. Das kann besonders dann interessant sein, wenn ein altes System aus technischen Gründen noch eine Übergangszeit benötigt. Wichtig ist dabei, das System vollständig und offen anzugeben und genau zu prüfen, welche Auflagen gelten.
Der zweite Weg ist, die technische Ursache zu beseitigen. Das bedeutet: auf ein unterstütztes Betriebssystem wechseln, alte Hardware ersetzen oder die betroffene Spezialsoftware modernisieren. Aus meiner Sicht ist das langfristig der bessere Ansatz, weil damit nicht nur die Versicherungsfrage, sondern vor allem das eigentliche Sicherheitsproblem angegangen wird.
In der Praxis können beide Wege parallel laufen: kurzfristig prüfen, ob ein Versicherer eine saubere Übergangslösung anbietet, und gleichzeitig die Ablösung des alten Systems planen. Findet sich kein Versicherungsschutz, muss das Unternehmen das verbleibende Risiko bewusst tragen und die technische Umstellung entsprechend priorisieren.
Wichtig bleibt: Eine Cyberversicherung sollte nicht dazu dienen, technisch überholte Systeme auf Dauer künstlich am Leben zu halten. Sie kann Risiken absichern – sie ersetzt aber keine sichere IT.
11. Nicht nur Windows prüfen: Auch alte Anwendungen können zum Problem werden
Ein häufiger Fehler ist, nur auf das Betriebssystem zu schauen. Die GDV-Musterbedingungen sprechen ausdrücklich von Systemen und Anwendungen. Auch alte Programme können also relevant sein.
Microsoft weist zum Beispiel darauf hin, dass Office 2016 und Office 2019 seit dem 14. Oktober 2025 keinen Support mehr erhalten. Bei Office 2021 und Office LTSC 2021 endet der Support im Oktober 2026. Eine gute Inventur sollte deshalb Betriebssysteme und wichtige Anwendungen gemeinsam erfassen.
12. Ein Hinweis für größere Unternehmen
Bei sehr großen Unternehmen können besondere Regeln gelten. Das Versicherungsvertragsgesetz erlaubt bei sogenannten Großrisiken weitergehende vertragliche Abweichungen. Für normale kleinere und mittlere Unternehmen ist das meist kein Alltagsthema. Bei größeren Firmen sollte dieser Punkt aber zusätzlich geprüft werden.
FAQ: Windows 10 und Cyberversicherung
Ist Windows 10 seit dem 14. Oktober 2025 automatisch unversicherbar?
Nein. Für die normale Version 22H2 ist der reguläre Support beendet. Ob Versicherungsschutz möglich ist, hängt aber vom konkreten Vertrag, dem technischen Zustand und den Angaben gegenüber dem Versicherer ab.
Ist Windows 10 mit ESU automatisch versichert?
Nein. ESU liefert Sicherheitsupdates, ist aber keine Deckungszusage des Versicherers.
Wie lange gibt es kommerzielles ESU für Unternehmen?
Für Windows 10 22H2 läuft ESU jahresweise bis spätestens 10. Oktober 2028. Das erste ESU-Jahr endet am 13. Oktober 2026.
Kann ich das private Consumer-ESU im Unternehmen nutzen?
Microsoft sieht das Consumer-ESU nicht für den geschäftlichen Einsatz vor. Unternehmen benötigen die kommerzielle ESU-Lösung.
Muss ich meinen Versicherer über Windows 10 informieren?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind die Fragen des Versicherers und der konkrete Vertrag. Bei Unsicherheit sollte die Situation schriftlich geklärt werden.
Reicht es, den alten Rechner vom Internet zu trennen?
Das kann eine wichtige Maßnahme sein, reicht aber nicht automatisch. Auch interne Netzwerkverbindungen, Datenaustausch und Zugriffsrechte müssen betrachtet werden.
Kann ein einzelner alter Rechner die ganze Cyberversicherung gefährden?
Nicht automatisch. Kritisch können vor allem falsche Risikofragen oder Verstöße gegen konkrete Vertragspflichten werden. Bei absichtlich oder arglistig falschen Angaben können die Folgen sehr weit gehen.
Kann der Versicherer mitten im Vertrag Windows 10 einfach ausschließen?
Nicht beliebig. Bei einem laufenden Vertrag braucht es dafür eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage. Das Supportende allein ändert den Vertrag nicht automatisch.
Gilt das Supportende auch für jede LTSC-Version?
Nein. LTSB-, LTSC- und IoT-LTSC-Versionen haben eigene Laufzeiten. Deshalb immer die konkrete Edition und Version prüfen.
Was ist mit Maschinen oder Medizintechnik, die ein altes Windows brauchen?
Das ist ein typischer Sonderfall. Dann sollte das Gerät technisch möglichst stark abgeschirmt, der Weiterbetrieb dokumentiert und mit dem Versicherer abgestimmt werden. Parallel braucht es einen realistischen Ablöseplan.
Fazit: Nicht das Etikett „Windows 10“ entscheidet
Für die Cyberversicherung ist nicht allein entscheidend, dass irgendwo „Windows 10“ auf einem Rechner steht. Entscheidend ist, welche Version eingesetzt wird, ob Sicherheitsupdates vorhanden sind, wie das System abgesichert ist und was der konkrete Versicherungsvertrag verlangt.
Unternehmen sollten deshalb jetzt zwei Dinge zusammenbringen: eine saubere Übersicht über die vorhandenen Geräte und Programme und eine Prüfung ihrer Cyberversicherung. Wer seine Systeme kennt, Risiken offen dokumentiert und einen Migrationsplan hat, schafft eine deutlich bessere Grundlage – sowohl für die IT-Sicherheit als auch für die Kommunikation mit dem Versicherer.
Du setzt noch Windows 10 oder andere alte Systeme ein? Dann sollten Technik und Versicherungsvertrag gemeinsam geprüft werden – am besten bevor ein Schaden passiert.
Redaktioneller Hinweis: Stand: 16.09.2026. Der Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung eines konkreten Versicherungsvertrags oder eine rechtliche Einzelfallberatung. Versicherungsbedingungen, Annahmerichtlinien und Microsoft-Lifecycle-Daten können sich ändern.
Quellen und Prüfbasis
Stand: 16.09.2026. Versicherungsbedingungen und Annahmeregeln können sich ändern. Maßgeblich sind immer die Unterlagen des konkreten Vertrags.
- Microsoft – Windows 10 Supportende
- Microsoft Learn – Windows 10 Extended Security Updates (ESU)
- Microsoft Lifecycle – ESU FAQ
- Microsoft – Consumer ESU
- Microsoft – Windows 10 Release Health / Versionsinformationen
- GDV – Musterbedingungen Cyber, Stand Februar 2024
- Markel – Fragebogen Pro Cyber v2
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