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Cyberversicherung für Steuerberater und Kanzleien

Schutz für sensible Mandantendaten, digitale Kanzleiprozesse und den laufenden Betrieb – anbieterübergreifend verglichen und verständlich erklärt.

Über 25 Jahre Erfahrung · über 900 Kundenbewertungen · bundesweite Beratung

Tino Weissenrieder

Warum Steuerkanzleien für Cyberkriminelle interessant sind

Über Kanzleisysteme laufen hochsensible steuerliche, finanzielle und personenbezogene Mandantendaten — und der laufende Betrieb hängt eng an funktionierender Software.

Kaum eine Kanzlei arbeitet heute noch ohne DATEV, eine vergleichbare Cloud-Lösung oder zumindest gelegentlichen Fernzugriff und Homeoffice. Das macht den Arbeitsalltag effizienter, öffnet aber auch zusätzliche Angriffsflächen: gestohlene Zugangsdaten, ein kompromittierter Mailserver oder ein verschlüsseltes Dateisystem können Fristen, laufende Abschlüsse und die Kommunikation mit Mandant:innen unmittelbar beeinträchtigen.

Wie sich professionelle Cloud-Anbieter und die eigene Kanzlei-IT die Verantwortung dabei tatsächlich teilen, ordne ich ausführlicher in meinem Artikel „Sind Cloud-Anwendungen wie die der DATEV für Steuerberater und Rechtsanwälte sicher?" ein.

Typische Cyber-Risiken im Kanzleialltag

Ransomware in der Kanzlei

Verschlüsselte Systeme bedeuten oft: kein Zugriff auf Kanzleisoftware und Dokumente — Fristen und Arbeitsabläufe geraten unter Druck, IT-Forensik und Wiederherstellung werden nötig.

Mögliche Deckungsbausteine – je nach Tarif: Betriebsunterbrechung, IT-Forensik, Wiederherstellung

Manipulierte E-Mail oder Zahlungsanweisung

Eine gefälschte Nachricht im Namen eines Mandanten oder Mitarbeitenden, teils mit geänderter Bankverbindung. Nicht jeder Betrugs- oder Überweisungsschaden ist automatisch über eine Cyberversicherung gedeckt.

Mögliche Absicherung – je nach Tarif: spezielle Betrugs- oder Vertrauensschadendeckung, sofern ausdrücklich vereinbart

Abfluss von Mandanten- oder Beschäftigtendaten

Steuerliche Unterlagen, Lohndaten, Kontodaten oder Identifikations- und Unternehmensdaten gelangen unbefugt nach außen — häufig folgen Datenschutzprüfung, Benachrichtigungen und der Bedarf an externer Unterstützung.

Mögliche Deckungsbausteine – je nach Tarif: Haftpflicht Dritte, Rechtsberatung, Informationskosten (DSGVO)

Ausfall von DATEV, Cloud oder IT-Dienstleister

Kein eigener Cybervorfall — aber die Kanzlei kann zeitweise nicht oder nur eingeschränkt arbeiten, wenn ein externer Dienstleister angegriffen wird oder ausfällt. Ob ein solcher Fremdausfall mitversichert ist, ist tarifabhängig.

Mögliche Deckungsbausteine – je nach Tarif: stark unterschiedlich geregelt, hier lohnt sich Beratung

Kompromittierter Fernzugriff oder Homeoffice-Arbeitsplatz

Gestohlene Zugangsdaten, unsichere private Geräte oder missbrauchte Fernwartungs- und Cloudzugänge öffnen Angreifern einen Weg ins Kanzleinetzwerk.

Mögliche Deckungsbausteine – je nach Tarif: Betriebsunterbrechung, IT-Forensik, Haftpflicht Dritte

Diese Szenarien sind bewusst allgemein/branchentypisch gehalten, keine echten Fälle aus meiner Beratungspraxis.

Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Versicherungsschutz, Obliegenheiten und Leistungen hängen vom konkreten Vertrag und vom jeweiligen Schadenfall ab. Die Inhalte ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder IT-Sicherheitsberatung.

Was eine Cyberversicherung für Kanzleien übernehmen kann

Der genaue Umfang unterscheidet sich stark zwischen Anbietern — deshalb lohnt sich ein anbieterübergreifender Vergleich statt Direktabschluss.

IT-Forensik und Incident Response

Analyse und erste Reaktion auf einen Cybervorfall können je nach Tarif versichert sein.

Wiederherstellung von Systemen und Daten

Kosten für die Wiederherstellung von Kanzleisoftware und Mandantendaten nach einem Vorfall.

Betriebsunterbrechung und Mehrkosten

Ertragsausfall und Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Kanzleibetriebs — Umfang und Karenzzeit hängen vom Tarif ab.

Haftpflichtansprüche Dritter

Bestimmte Ansprüche von Mandant:innen oder Geschäftspartnern sowie Kosten der rechtlichen Prüfung und Verteidigung bei Datenschutzvorfällen können je nach Tarif versichert sein. Geldbußen kommen nur in Betracht, soweit deren Absicherung rechtlich zulässig und ausdrücklich vertraglich vereinbart ist.

Cybererpressung

Unterstützung durch spezialisierte Krisendienstleister bei Lösegeldforderungen. Ob eine Zahlung rechtlich zulässig, mit dem Versicherer abgestimmt und vom Tarif gedeckt ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Krisen- und Datenschutzunterstützung

Unterstützung bei der fachlichen Prüfung und gegebenenfalls Umsetzung möglicher Melde- und Informationspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen kann je nach Tarif versichert sein.

Ausfall externer Dienstleister

Unterstützung bei Ausfällen von DATEV, Cloud- oder IT-Dienstleistern, sofern dieser Baustein im Tarif mitversichert ist.

Praxistipp von Tino Weissenrieder: Selbstbehalte, Warte- beziehungsweise Karenzzeiten und Sublimits können je nach Tarif gelten, ebenso unterschiedliche Ausschlüsse und Sicherheitsanforderungen (Obliegenheiten). Eine Cyberversicherung ersetzt außerdem keine angemessenen IT-Sicherheitsmaßnahmen — sie ergänzt sie. Einen allgemeinen Überblick über Deckungsbausteine gebe ich in meinem Artikel „Was deckt eine Cyberversicherung ab?".

Cyberversicherung, Vermögensschadenhaftpflicht oder Vertrauensschadenversicherung?

Drei unterschiedliche Versicherungen, die in der Praxis leicht verwechselt werden — hier ein allgemeiner Überblick ohne Rechtsberatung.

Cyberversicherung

Kann abhängig vom Vertrag bei einem Cybervorfall insbesondere eigene Kosten für IT-Forensik, Wiederherstellung und Krisendienstleistungen sowie bestimmte Ansprüche Dritter absichern.

Vermögensschadenhaftpflicht

Dient typischerweise der Absicherung von Vermögensschäden aus beruflichen Fehlern in der steuerberatenden Tätigkeit — beispielsweise durch einen fehlerhaften Rat oder eine versäumte Frist. Abhängig vom Vertrag kann sie auch bei Ansprüchen relevant sein, die im Zusammenhang mit einem Cybervorfall entstehen.

Vertrauensschadenversicherung

Kann, abhängig vom Vertrag, bestimmte vorsätzliche Vermögensschäden durch Vertrauenspersonen oder Dritte abdecken — etwa durch eine untreue Mitarbeiterin oder einen betrügerischen Dritten.

Die drei Bereiche überschneiden sich teilweise oder können im Einzelfall Lücken lassen. Welcher Vertrag im konkreten Schadenfall tatsächlich leistet, hängt von den genauen Vertragsbedingungen ab — deshalb ist die individuelle Vertragsprüfung entscheidend.

Welche IT-Sicherheit Versicherer im Antrag abfragen

Vor Vertragsabschluss fragen die meisten Versicherer den aktuellen Stand der IT-Sicherheit ab. Typisch sind dabei:

  • Mehrfaktor-Authentifizierung für Kanzleisoftware, E-Mail und Fernzugänge
  • Regelmäßige, getrennte Backups — idealerweise mit einer Kopie unabhängig vom Hauptsystem
  • Geregelte Patch- und Updateprozesse für Kanzleisoftware und Betriebssysteme
  • Viren- und Endpunktschutz als Basisschutz auf allen Geräten
  • Ein Rechte- und Benutzerverwaltungskonzept — nicht jede:r Mitarbeitende braucht Zugang zu allen Mandaten
  • Regelmäßige Mitarbeiterschulungen zu Phishing und anderen Angriffsversuchen
  • Ein Notfallplan für den Cyber-Ernstfall
  • Geschützte Fernzugänge für Homeoffice und mobile Arbeitsplätze
  • Ein klarer Umgang mit Dienstleistern und Cloudsystemen, etwa DATEV oder vergleichbaren Anbietern

Welche dieser Punkte im Detail abgefragt werden und wie streng sie gewichtet werden, unterscheidet sich zwischen Versicherern und Tarifen — nicht jede Maßnahme wird bei jedem Anbieter zwingend identisch verlangt.

So läuft die Beratung für deine Kanzlei ab

Kanzleistruktur erfassen

Kanzleigröße, digitale Abhängigkeiten und genutzte Systeme wie DATEV oder Cloud-Lösungen im kurzen Erstgespräch klären.

Bestehendes einordnen

Vorhandene Sicherheitsmaßnahmen und bestehende Verträge — etwa eine Vermögensschadenhaftpflicht — gemeinsam einordnen.

Leistungsunterschiede vergleichen

Relevante Deckungsbausteine und Ausschlüsse verschiedener Tarife gegenüberstellen.

Angebote verständlich gegenüberstellen

Passende Angebote ohne Fachjargon erklären, damit die Entscheidung nachvollziehbar bleibt.

Laufende Begleitung

Bei der Entscheidung und — sollte es einmal darauf ankommen — auch im Schadenfall an deiner Seite.

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FAQ: Cyberversicherung für Steuerberater und Kanzleien

Das hängt von Kanzleigröße, Umsatz und IT-Infrastruktur ab — eine pauschale Preisangabe wäre unseriös. Im kostenlosen Erstgespräch lässt sich eine realistische Einschätzung für die eigene Kanzlei einordnen.

Das hängt vom Tarif ab. Manche Cyberversicherungen enthalten einen Baustein für Betriebsunterbrechungen durch den Ausfall externer Dienstleister (sogenannte „Contingent Business Interruption") — bei anderen ist das nicht oder nur eingeschränkt mitversichert.

Nicht automatisch. Schäden durch manipulierte Zahlungsanweisungen fallen nicht ohne Weiteres unter die klassische Cyberdeckung. Je nach Produkt können spezielle Bausteine für Cyber-Vertrauensschäden oder bestimmte Betrugsszenarien bestehen. Entscheidend sind der konkrete Ablauf und die jeweiligen Vertragsbedingungen.

Beide Versicherungen haben unterschiedliche Schwerpunkte: Die Vermögensschadenhaftpflicht dient vor allem der Absicherung beruflicher Fehler, während eine Cyberversicherung je nach Vertrag eigene Kosten, Krisendienstleistungen und bestimmte Ansprüche infolge eines Cybervorfalls abdecken kann. Überschneidungen und Lücken sind möglich, weshalb die jeweiligen Vertragsbedingungen gemeinsam betrachtet werden sollten.

Versicherer fragen im Antragsprozess typischerweise Basismaßnahmen ab, etwa Mehrfaktor-Authentifizierung, regelmäßige Backups, aktuelle Patch-Prozesse und ein Zugriffsrechte-Konzept. Welche Angaben konkret nötig sind und wie streng sie gewichtet werden, unterscheidet sich je nach Versicherer und Tarif.

Das hängt vom gewählten Tarif ab und sollte explizit geprüft werden, wenn in der Kanzlei mit Homeoffice oder mobilen Geräten gearbeitet wird — manche Tarife schränken den Schutz bei privaten Endgeräten (BYOD) ein.

Ein Abfluss von Mandantendaten kann eine Meldung an die Datenschutzaufsicht erforderlich machen; Betroffene müssen grundsätzlich informiert werden, wenn voraussichtlich ein hohes Risiko für ihre Rechte und Freiheiten besteht — das hängt vom Einzelfall ab und sollte fachlich geprüft werden. Viele Cyberversicherungen unterstützen bei genau diesen Schritten, der Umfang ist tarifabhängig.

Ja. Ein bestehender Vertrag lässt sich im Erstgespräch auf Deckungsumfang, Ausschlüsse und Obliegenheiten hin einordnen und mit aktuellen Marktalternativen vergleichen.

Quellen und weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zu IT-Sicherheit und Datenschutz in der Kanzlei. Sie belegen keine Versicherungsleistungen — dafür sind allein Versicherungsschein und Bedingungen des jeweiligen Vertrags maßgeblich. Zwei der Verweise führen zu Angeboten des Softwareanbieters DATEV, nicht zu neutralen Fachquellen.

Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Versicherungsschutz, Obliegenheiten und Leistungen hängen vom konkreten Vertrag und vom jeweiligen Schadenfall ab. Die Inhalte ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder IT-Sicherheitsberatung.

Tino Weissenrieder

Tino Weissenrieder

Seit über 25 Jahren Versicherungsmakler und Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH). Als TÜV Rheinland zertifizierter Fachberater für Cyber-Risiken berate ich bundesweit Unternehmen, Kanzleien und Praxen zur Cyberversicherung — anbieterübergreifend, ohne Bindung an einen einzelnen Versicherer. Über 900 Kundenbewertungen geben Einblick in die Erfahrungen mit der Beratung.

25+ Jahre Erfahrung 900+ Kundenbewertungen Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH)

Mehr über meine Qualifikation und Zertifizierung →

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